Stationäres Angebot
Die Abteilungen arbeiten auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher, neurologischer, psychotherapeutischer und sozialpsychiatrischer Erkenntnisse.
Dies beinhaltet:
- die Bereitstellung eines fachkompetenten, erfahrenen multiprofessionellen Teams (Ärzt*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Ergotherapeut*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen)
- die Sichtweise psychischer Erkrankungen als ganzheitliches Geschehen mit lebens- und beziehungsgeschichtlichen, sozialen und kulturellen sowie biologisch-organischen Wirkfaktoren
- das Bemühen, die Lebensgeschichte und die aktuelle Lebenssituation zu verstehen
- die Einbeziehung der Angehörigen und Bezugspersonen in den therapeutischen Prozess
- eine individuelle Behandlungsplanung in Abstimmung mit der Patientin bzw. dem Patienten
- eine enge Kooperation mit den an der Behandlung und Betreuung der Patientin bzw. des Patienten Beteiligten im sozialen Umfeld
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt in der zentralen Aufnahme in Haus 60. Die regulären Aufnahmen erfolgen montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Notaufnahmen erfolgen jederzeit.
Für eine Aufnahme mit dem Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten ist eine Verordnung für eine stationäre psychiatrische Krankenhausbehandlung erforderlich, die jeder Arzt bzw. jede Ärztin bei entsprechender Indikation ausstellen kann.
Aufnahmen, die gegen den Willen der/s Betroffenen erfolgen, erfordern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit der stationären Behandlung und eine Einweisungsverfügung der Ordnungsbehörde (PsychKG) bzw. ein ärztliches Attest und die Einholung eines Beschlusses des zuständigen Vormundschaftsgerichts (Betreuungsrecht).