Forensische Psychiatrie
Was bedeutet Maßregelvollzug?
Maßregelvollzug bedeutet die gerichtlich angeordnete Unterbringung von psychisch kranken bzw. suchtkranken Straftätern in psychiatrischen Einrichtungen.
Eine Unterbringung kommt in Betracht, wenn ein Straftäter bei Begehung der Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung gar nicht oder nur eingeschränkt das Unrecht seiner Tat einsehen bzw. nicht nach dieser Einsicht handeln konnte (Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit) oder wenn er die Tat aufgrund seiner Suchterkrankung beging. Daneben muss aufgrund der Erkrankung die Gefahr weiterer Straftaten gegeben sein.
Betroffen davon sind im wesentlichen Patienten mit Psychosen, geistigen Behinderungen, Abhängigkeitserkrankungen und Persönlichkeitsstörungen.
Der Maßregelvollzug ist Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde in der LVR-Klinik Langenfeld durchgeführt.
Neben der Sicherung der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten sollen die „Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt den untergebrachten Patienten durch Behandlung und Betreuung befähigen, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu führen. Unter größtmöglicher Annäherung an allgemeine Lebensbedingungen sollen sie Mitarbeit und Verantwortungsbewusstsein des Patienten wecken und fördern.“ (§ 1 Abs. 1 des Maßregelvollzugsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen)
Die LVR-Klinik Langenfeld verfügt über 180 spezialisierte Behandlungsplätze. Die hier gerichtlich untergebrachten männlichen Patienten bleiben im Durchschnitt etwa zehn Jahre in der Klinik.
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