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Ambulanz

Rechtliche Rahmenbedingungen – Maßregelvollzug

Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Menschen behandelt, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung straffällig geworden sind.

Mit den Begriffen „Besserung und Sicherung“ definiert das Gesetz den Auftrag, den die Einrichtungen des Maßregelvollzugs, die forensischen Fachabteilungen, haben: Psychisch kranke Straftäter sollen behandelt und so in allen Lebensbereichen gefördert werden, damit es nicht wieder zu krankheits- oder störungsbedingten Straftaten kommt.

Das Ziel der Unterbringung im Maßregelvollzug ist Sicherheit durch erfolgreiche Behandlung!

Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist bei den Patienten, die nach § 63 StGB in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden, vom Behandlungserfolg abhängig, also im Gegensatz zum Strafvollzug, zeitlich nicht befristet.

Welche Patienten werden behandelt?

Die häufigsten Diagnosen der nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Patienten sind Psychoseerkrankungen, Persönlichkeitsstörungen und Intelligenzminderungen.

Oftmals liegen bei den Patienten aber psychiatrische Komorbiditäten (Mehrfacherkrankungen) vor. Nicht selten stammen die forensischen Patienten aus einem schwierigen Lebensumfeld, weisen sozio-moralische Defizite auf und verfügen über nur geringe lebenspraktische Fertigkeiten.

Forensische Ambulanz – Aufgaben und Ziele

Lassen es der individuelle Behandlungsstand und die Risikoeinschätzung bei einem forensischen Patienten zu, wird der Sicherungsgrad stufenweise reduziert. Diese sogenannten Lockerungen sind wesentlicher Bestandteil der Therapie.

Mit fortschreitendem Behandlungsverlauf und größer werdenden Freiheitsgraden rückt die Außenorientierung eines Patienten zunehmend in den Vordergrund. In der Regel erfolgt vor der Beurlaubung eines Patienten in ein Wohnumfeld außerhalb der Klinik eine vorbereitende Behandlung auf der offenen Rehabilitationsstation (Station 42). Hier setzt die Arbeit der Forensischen Ambulanz ein:

Die Forensische Ambulanz begleitet Patienten des Maßregelvollzugs auf dem Weg „nach draußen“.

Das multiprofessionelle Team der Forensischen Ambulanz betreut sowohl extramurale (= außerhalb der Klinik) Patienten des Maßregelvollzugs, die den Lockerungsstand „langfristige Beurlaubung“ haben, als auch Patienten, die bereits aus dem Maßregelvollzug entlassen worden sind und unter Führungsaufsicht stehen.

Die Patienten sollen ihre psychopathologische Stabilität, ihre lebenspraktischen und sozialen Fähigkeiten etc. außerhalb der forensischen Klinik in dem neuen sozialen Umfeld erproben. Die Betreuung dort erfolgt unter schrittweise weniger kontrollierten Bedingungen.

Durch eine qualifizierte ambulante forensische Nachsorge können stationäre Behandlungserfolge gesichert und Deliktrückfälle vermieden werden!

Behandlungsprinzip: „Die beste Möglichkeit, die Zukunft vorherzusagen ist, sie selbst zu planen und zu gestalten!“ Qualität durch Kompetenz, Austausch und Transparenz!

Behandlungsangebot

  • „Lotsenfunktion“: Planung/ Organisation der Überleitung von Patienten aus dem Maßregelvollzug in extramurale Wohn- und Betreuungssettings (z. B. Wohnheim, WG, eigene Wohnung)
  • Entwicklung von Perspektiv- und Wiedereingliederungsplänen bzw. Erstellung von Rehabilitationsprofilen (Gesundheit, Wohnen, Arbeit, Soziales etc.)
  • Koordination der Hilfen: enge Kooperation mit Einrichtungen des psychosozialen Beschäftigungs-/ Betreuungsnetzwerkes (z. B. ambulantes betreutes Wohnen, Wohnheime, Werkstätten) und der Justiz (Bewährungshilfe, Gericht); Durchführung von Helferkonferenzen
  • Psychiatrische/ psychotherapeutische Behandlung: regelmäßige ärztliche-psychologische Gespräche, Medikamente, Blutuntersuchungen, EKG / EEG etc.
  • Risikobewertung und Krisenmanagement: Erstellung individueller Kriseninterventions- und Rückfallprophylaxepläne, kontinuierliche Risikoeinschätzung (u. a. aufsuchende Kontakte im häuslichen Umfeld), Beratung, Möglichkeit zur stationären Krisenintervention (Station 42), Drogenscreenings etc.

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