Beirat für Forensik
Gemäß des Nordrhein-Westfälischen Maßregelvollzugsgesetzes (MRVG NW, seit 16. Juli 1999 in Kraft) sind Beiräte an allen Forensik-Standorten gesetzlich vorgeschrieben. Aufgaben des Beirats sind die Beratung der Einrichtung in konzeptionellen organisatorischen Fragen des Maßregelvollzuges, die Unterstützung der Leitung der Einrichtung, die Hilfe bei der Wiedereingliederung der Patient*innen und die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz für die Aufgaben des Maßregelvollzuges in der Öffentlichkeit.
Neben den Beiratsmitgliedern nehmen an den Sitzungen die Mitglieder des Klinikvorstandes , die auch mit der Geschäftsführung betraut sind, die Vertreterinnen und Vertreter des Dezernates Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland und die Ombudsperson teil.
Mitglieder
Der Krankenhausausschuss 2 hat folgende Mitglieder für den Beirat bestellt:
- Schneider, Frank (Vorsitzender)
- Jaegeler, Kurt (stellv. Vorsitzender)
- Apke, Rita
- Arnolds, Antje
- Borchert, Stefan
- Bösel, Markus
- Degner, Harald
- Duffe, Annegret
- Frese, Carsten
- Fuhrmann, Torsten
- Grafweg, Wolfgang
- Hinrichs, Marco
- Kremer, Bruno
- Markett, Hiltrud
- Menzel, Andreas
- Müller, Dominic
- Nummert, Carsten
- Pütz, Michael
- Reczko, Regina
- Schlüter, Stefan
- Stieber, Andreas-Paul
- Viehl, Torben
- Walter, Klaus
- Willems, Norbert