Beirat für Forensik
Gemäß des Nordrhein-Westfälischen Maßregelvollzugsgesetzes (MRVG NW, seit 16. Juli 1999 in Kraft) sind Beiräte an allen Forensik-Standorten gesetzlich vorgeschrieben. Aufgaben des Beirats sind die Beratung der Einrichtung in konzeptionellen organisatorischen Fragen des Maßregelvollzuges, die Unterstützung der Leitung der Einrichtung, die Hilfe bei der Wiedereingliederung der Patientinnen und Patienten und die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz für die Aufgaben des Maßregelvollzuges in der Öffentlichkeit.
Neben den Beiratsmitgliedern nehmen an den Sitzungen die Mitglieder des Klinikvorstandes , die auch mit der Geschäftsführung betraut sind, die Vertreterinnen und Vertreter des Dezernates Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland und die Ombudsperson teil.
Mitglieder
Der Krankenhausausschuss 2 hat folgende Mitglieder für den Beirat bestellt:
- Schneider, Frank (Vorsitzender)
- Jaegeler, Kurt (stellv. Vorsitzender)
- Apke, Rita
- Arnolds, Antje
- Borchert, Stefan
- Bösel, Markus
- Degner, Harald
- Duffe, Annegret
- Frese, Carsten
- Fuhrmann, Torsten
- Grafweg, Wolfgang
- Hinrichs, Marco
- Kremer, Bruno
- Markett, Hiltrud
- Menzel, Andreas
- Müller, Dominic
- Nummert, Carsten
- Pütz, Michael
- Reczko, Regina
- Schlüter, Stefan
- Stieber, Andreas-Paul
- Viehl, Torben
- Walter, Klaus
- Willems, Norbert