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Stationäre Behandlung

Unterbringung und Sicherheitsmaßnahmen

Die Stationen der forensischen Abteilung sind speziell gesichert, insbesondere die Fenster und Eingangstüren. Das Personal verfügt außerdem über ein kleines Alarmgerät, das im Notfall jederzeit mindestens acht weitere Mitarbeiter*innen sofort an den Einsatzort beordern kann.

Wiedereingliederung in die Gesellschaft

Um den Patienten die gesetzlich vorgeschriebene Wie­dereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, gibt es Angebote wie Arbeitstraining und schulische Förderung (z. B. zur Erlangung des Hauptschulabschlusses).
Teilnehmende Patienten erhalten – je nach Behandlungs­stand – auch die Möglichkeit, Einkäufe und Besorgungen in der Stadt zu machen und das Wochenende mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen zu verbringen.

Wer entscheidet über die Entlassung?

Über die Entlassung aus dem Maßregelvollzug entschei­den die Gerichte. Sie erfolgt ausschließlich zur Bewährung und wird erst dann veranlasst, wenn keine weitere Gefahr von dem Patienten ausgeht. Die Patienten werden in den meisten Fällen in ein System psychiatrischer Versorgung (z. B. betreutes Wohnen, Wohnheime) entlassen. Darüber hinaus erhalten sie eine forensische Nach­betreuung, deren Dauer vom einzelnen Patienten abhängt. Ein Bewährungshelfer kontrolliert die Einhaltung der vom Gericht beschlossenen Auflagen, beispielsweise die Weiterführung der psychiatrischen Behandlung des Patienten.

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