Zugangsvoraussetzungen
Ausbildung in der LVR-Pflegeschule in Langenfeld
Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach § 11 Pflegeberufegesetz.
Neben gesundheitlicher Eignung, ist die Fachoberschulreife Voraussetzung, unter bestimmten Bedingungen ermöglicht auch ein Hauptschulabschluss die Zulassung zur Ausbildung. Bei Fragen oder Unklarheiten zu den Zugangsvoraussetzungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Was wir erwarten
Wir erwarten von unseren Auszubildenden, dass sie Bereitschaft zeigen, sich aktiv und engagiert in den Ausbildungsprozess einzubringen. Darunter verstehen wir die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts in der theoretischen Ausbildung, sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den praktischen Einsätzen.
Wir legen Wert auf gegenseitigen Respekt und Verlässlichkeit von Lehrenden und Lernenden.
Wir sehen die Vermittlung von Wissensinhalten in der theoretischen Ausbildung als Lernangebote. Daraus folgt, dass die Qualität des erworbenen Wissens maßgeblich von den Lernenden selbst bestimmt wird.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen sind ganzjährig möglich.
Notwendige Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- lückenloser, tabellarischer Lebenslauf
- Schulabgangszeugnis, ggf. Zwischenzeugnis
- bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Schulzeugnissen muss eine Übersetzung beigelegt werden und eine Bescheinigung der jeweiligen Bezirksregierung, über den anerkannten Schulabschluss
- Zeugnisse über bisherige Berufstätigkeiten oder Praktika
- bei Bewerber*innen außerhalb der EU-Staaten Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis
- Passbild mit Namen auf der Rückseite (bei einer Zusendung der Bewerbungsunterlagen per Post)
- Sonstiges (z. B. Auslandsaufenthalte, Studium etc.)